Im Bereich Immobilien zeigt sich das gesteigerte Bewusstsein für Umwelt und Energie in Form des Energieausweises. Dieser ist seit 2009 ein notwendiger Teil der Verkaufsunterlagen. Wir werden Ihnen jetzt erklären, was Sie über diese Anforderung wissen müssen, welchen Energieausweis Sie benötigen und welche Informationen neben der bekannten Farbskala darin enthalten sind.
Im Bereich Immobilien zeigt sich das gesteigerte Bewusstsein für Umwelt und Energie in Form des Energieausweises. Dieser ist seit 2009 ein notwendiger Teil der Verkaufsunterlagen. Wir werden Ihnen jetzt erklären, was Sie über diese Anforderung wissen müssen, welchen Energieausweis Sie benötigen und welche Informationen neben der bekannten Farbskala darin enthalten sind.
Zuerst das Wichtigste: Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen Sie einen Energieausweis vorzeigen. Dies wird von einem Gesetz namens Energieeinsparverordnung (EnEV) (Stand 2017) vorgeschrieben. Diese Regelung gilt seit 2009 für Besitzer von Wohnhäusern sowie für andere Gebäude wie Gewerbe- oder Büroflächen. Ab 2014 wurde diese Regelung strenger gemacht. Seitdem muss jeder, der eine Immobilie verkauft, dem Kaufinteressenten einen Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Dies sollte spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie geschehen. Die Energieangaben sollen dem Käufer helfen zu verstehen, welche Energiekosten auf ihn zukommen könnten und somit bei seiner Entscheidung unterstützen. Beim Verkaufsabschluss müssen Sie den Energieausweis dem neuen Eigentümer übergeben. Außerdem müssen Sie als Eigentümer bereits in der Anzeige der Immobilie energetische Informationen und Details zur Immobilie angeben, falls ein Energieausweis bereits vorhanden ist. Dazu gehören Dinge wie die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und Angaben zur Heizungsart. Wer diese Regelung nicht einhält, kann seit dem 1. Mai 2015 mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € bestraft werden.
Zuerst das Wichtigste: Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen Sie einen Energieausweis vorzeigen. Dies wird von einem Gesetz namens Energieeinsparverordnung (EnEV) (Stand 2017) vorgeschrieben. Diese Regelung gilt seit 2009 für Besitzer von Wohnhäusern sowie für andere Gebäude wie Gewerbe- oder Büroflächen. Ab 2014 wurde diese Regelung strenger gemacht. Seitdem muss jeder, der eine Immobilie verkauft, dem Kaufinteressenten einen Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Dies sollte spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie geschehen. Die Energieangaben sollen dem Käufer helfen zu verstehen, welche Energiekosten auf ihn zukommen könnten und somit bei seiner Entscheidung unterstützen. Beim Verkaufsabschluss müssen Sie den Energieausweis dem neuen Eigentümer übergeben. Außerdem müssen Sie als Eigentümer bereits in der Anzeige der Immobilie energetische Informationen und Details zur Immobilie angeben, falls ein Energieausweis bereits vorhanden ist. Dazu gehören Dinge wie die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und Angaben zur Heizungsart. Wer diese Regelung nicht einhält, kann seit dem 1. Mai 2015 mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € bestraft werden.
Ausnahmen für spezielle Arten von Immobilien Trotz der strengeren Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der damit verbundenen Energieausweispflicht gibt es auch Ausnahmen, wie bei den meisten Regeln. Sie können auf die Erstellung eines Energieausweises verzichten, wenn Ihre Immobilie folgende Kriterien erfüllt: Sie ist kleiner als 50 m². Sie steht unter Denkmalschutz. Sie wird nicht regelmäßig genutzt, beheizt oder gekühlt, zum Beispiel Ferienhäuser. Sie wird für sehr spezielle Zwecke genutzt, wie Stallungen oder Gewächshäuser. Für den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung solcher Immobilien ist kein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis: Was steht drin? Aber was ist eigentlich ein Energieausweis und welche Informationen sind darin enthalten? Ein Energieausweis enthält wichtige Angaben über die Immobilie und ihren Energiezustand. Normalerweise erstreckt sich ein Energieausweis über fünf Seiten. Dort finden Sie wesentliche Informationen zur Immobilie, wie Adresse, Baujahr und Eigentümer des Gebäudes. Der Energieausweis enthält auch alle relevanten Informationen rund um die Energieeffizienz der Immobilie. Das beinhaltet nicht nur die bekannte Farbskala von A+ bis H, bei der Grün (A+) für eine sehr gute Energieeffizienzklasse steht und Rot (H) für eine schlechte Klasse steht. Der Energieausweis zeigt auch den genauen Wert für den Endenergieverbrauch oder -bedarf in kWh/(m² * a). Abhängig von der Art des Energieausweises wird entweder der Energieverbrauch oder der Energiebedarf ermittelt. Zusätzlich zur Farbskala gibt es auch Vergleichswerte für ähnliche Gebäude, damit Sie einschätzen können, wie gut oder schlecht der Wert Ihrer Immobilie ist. Außerdem enthält der Energieausweis Empfehlungen zur Modernisierung. Beachten Sie jedoch, dass diese Empfehlungen nicht verbindlich sind und nicht zwangsläufig umgesetzt werden müssen. Der Verbrauchsausweis Bevor Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellen lassen, sollten Sie wissen, welchen Typ Sie benötigen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, die sich erheblich unterscheiden. Ein Typ ist der Verbrauchsausweis. Dieser zeigt den tatsächlichen Endenergieverbrauchswert einer Immobilie an. Das bedeutet, er basiert auf dem realen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, der aus den Heizkostenabrechnungen abgeleitet wird. Der Verbrauchsausweis ist praktisch, da keine Gebäudebesichtigung erforderlich ist. Allerdings wird er als weniger aussagekräftig betrachtet, da er auf dem individuellen Nutzverhalten der Bewohner basiert. Zudem gelten bestimmte Bedingungen für einen Verbrauchsausweis, um zulässig zu sein. Diese Bedingungen umfassen beispielsweise: Mindestens fünf Wohnungen im Gebäude. Der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt. Das Gebäude wurde gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Das Gebäude wurde gemäß dieser Verordnung nachgerüstet. Wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist, können Sie Ihre Immobilie mit einem Verbrauchsausweis versehen. Der Bedarfsausweis Der Bedarfsausweis ist hingegen immer zulässig. Dies ist der zweite Typ von Energieausweis. Bei Immobilien, bei denen der Energiebedarf ermittelt wird, erfolgt eine umfassende Untersuchung und Analyse. Ein Fachmann muss die Immobilie begutachten. Für einen Bedarfsausweis benötigt der Experte genaue Informationen zur Dämmung des Hauses, zu den Fenstern und zur Heizungsanlage. Bauunterlagen und technische Daten sind ebenfalls erforderlich, um den Bedarfsausweis zu erstellen. Der Bedarfswert der Immobilie wird durch eine aufwendige Berechnung aller Daten ermittelt. Dieser Wert dient als objektive und daher bessere Orientierungshilfe für potenzielle Käufer. Energieausweis: Kosten und Ausstellung Wenn Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie benötigen, stehen Sie vor der Frage, wo Sie einen bekommen können. Es gibt keine zentrale Anlaufstelle wie für Grundbuchauszüge. Spezialisierte Fachleute erstellen Energieausweise. Dazu gehören Architekten, Handwerker und Ingenieure, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben. Da es jedoch kein einheitliches Zertifikat gibt, das die Kompetenz der Fachleute bestätigt, ist es ratsam, Angebote zu vergleichen und sich an Kundenbewertungen zu orientieren. Wählen Sie keinen Anbieter, der im Voraus bezahlt werden möchte. Zudem haben Sie das Recht auf kostenlose Korrekturen, wenn Sie Mängel im erstellten Energieausweis feststellen. Die Kosten für einen Energieausweis variieren beträchtlich. Generell ist der weniger aufwendige Verbrauchsausweis in der Regel günstiger als 100 €. Der umfassendere Bedarfsausweis kostet normalerweise über 100 €, oft sogar mehrere Hundert Euro. Die Kosten hängen auch von der Größe der Immobilie ab. Wenn Sie jedoch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind, muss diese Ihnen rechtzeitig einen Energieausweis aushändigen und auch die Kosten dafür übernehmen. Ein einmal erstellter Energieausweis für ein Haus oder eine Wohnung ist 10 Jahre lang gültig. Beachten Sie jedoch, dass Sie einen neuen Energieausweis benötigen, wenn Sie Ihr Haus energetisch sanieren. Wichtig zu wissen: Beim Immobilienverkauf mit Homeberg Immobilien entstehen keine zusätzlichen Kosten für einen Verbrauchsausweis. Wir kümmern uns gerne darum und übernehmen alle anfallenden Gebühren. Wenn Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, bieten wir Ihnen deutschlandweit günstige Kooperationen mit Energieberatern an, die den Bedarfsausweis zu einem deutlich reduzierten Preis anbieten.
Zuerst das Wichtigste: Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen Sie einen Energieausweis vorzeigen. Dies wird von einem Gesetz namens Energieeinsparverordnung (EnEV) (Stand 2017) vorgeschrieben. Diese Regelung gilt seit 2009 für Besitzer von Wohnhäusern sowie für andere Gebäude wie Gewerbe- oder Büroflächen. Ab 2014 wurde diese Regelung strenger gemacht. Seitdem muss jeder, der eine Immobilie verkauft, dem Kaufinteressenten einen Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Dies sollte spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie geschehen. Die Energieangaben sollen dem Käufer helfen zu verstehen, welche Energiekosten auf ihn zukommen könnten und somit bei seiner Entscheidung unterstützen. Beim Verkaufsabschluss müssen Sie den Energieausweis dem neuen Eigentümer übergeben. Außerdem müssen Sie als Eigentümer bereits in der Anzeige der Immobilie energetische Informationen und Details zur Immobilie angeben, falls ein Energieausweis bereits vorhanden ist. Dazu gehören Dinge wie die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und Angaben zur Heizungsart. Wer diese Regelung nicht einhält, kann seit dem 1. Mai 2015 mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € bestraft werden.
Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.
Suze Orman